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Die Einhaltung dieses Grenzwertes ist insbesondere für die Lebensmittelsicherheit von Bedeutung, wenn die Milch durch Pasteurisierung oder ein anderes weniger strenges Verfahren hitzebehandelt werden muss und nicht innerhalb des im Voraus festgelegten Zeitraums hitzebehandelt wurde. In solchen Fällen wird durch die Hitzebehandlungen keine ausreichend bakterizide Wirkung erzielt, was zu einem frühzeitigen Verderb des Milcherzeugnisses führen kann.
Anforderungen an die Wärmebehandlung Zur Wärmebehandlung von Rohmilch und Milcherzeugnissen ist ein Verfahren zu verwenden, das auf den Grundsätzen nach Artikel…
Führt eine Pasteurisierung mit einer Temperatur von 72 bis 75° Celsius und einer Dauer von 15 bis 30 Sekunden zu einer Mindesthaltbarkeit in ungeöffnetem…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 müssen Lebensmittelunternehmer sicherstellen, dass zur Verarbeitung von Rohmilch und Milcherzeugnissen angewandte…
Analytische Referenzmethoden wirken sich auf die Untersuchungsergebnisse aus. Daher muss der Kriterien-Grenzwert für Enterobacteriaceae in pasteurisierter Milch…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 gilt für Enterobacteriaceae in pasteurisierter Milch und sonstigen pasteurisierten flüssigen Milcherzeugnissen ein…
in Form kontinuierlicher Wärmezufuhr bei hoher Temperatur für kurze Zeit (nicht weniger als 135 oC bei geeigneter Heißhaltezeit), so dass bei Aufbewahrung in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.