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Im Rahmen dieses Systems beabsichtigt die Gemeinschaft, mit Ländern und regionalen Organisationen (FLEGT-Partnerländer) freiwillige Partnerschaftsabkommen zu schließen. Für Holzprodukte, die aus FLEGT-Partnerländern in die Gemeinschaft ausgeführt werden, sollte von der zuständigen Behörde des betreffenden Partnerlandes eine FLEGT-Genehmigung erteilt worden sein. Die FLEGT-Genehmigung sollte — wie in dem entsprechenden freiwilligen FLEGT-Partnerschaftsabkommen festgelegt — die Legalität der betreffenden Holzprodukte gewährleisten.
„Genehmigungssystem im Rahmen des Aktionsplans ‚Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor‘ “ (im Folgenden „FLEGT-Genehmigungssystem“…
Um die notwendige Sicherheit hinsichtlich der Legalität der betreffenden Holzprodukte zu gewährleisten, bewertet die Kommission vorhandene Systeme, mit denen…
Um die Wirksamkeit des FLEGT-Genehmigungssystems sicherzustellen, sollten die zuständigen Behörden nachprüfen, dass für die Holzprodukte, die für die…
Die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 legt die gemeinschaftlichen Verfahren für die Durchführung des FLEGT-Genehmigungssystems fest und enthält unter anderem die…
Für die Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Holzhandels muss die Umsetzung des FLEGT-Genehmigungssystems gewährleisten, dass die Verfahren zur Überführung…
Nach dem Genehmigungssystem sollte für bestimmte aus einem Partnerland ausgeführte Holzprodukte, die in der Gemeinschaft bei einer für die Überführung in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.