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Die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 legt die gemeinschaftlichen Verfahren für die Durchführung des FLEGT-Genehmigungssystems fest und enthält unter anderem die Auflage, dass für Einfuhren von Holzprodukten aus FLEGT-Partnerländern in die Gemeinschaft eine FLEGT-Genehmigung erforderlich ist.
Mit dieser Verordnung wird zur Umsetzung des FLEGT-Genehmigungssystems eine Gemeinschaftsregelung für die Einfuhr bestimmter Holzprodukte eingeführt.
„Genehmigungssystem im Rahmen des Aktionsplans ‚Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor‘ “ (im Folgenden „FLEGT-Genehmigungssystem“…
Die Einfuhr von Holzprodukten aus den Partnerländern in die Gemeinschaft ist verboten, es sei denn, dass für die Ladung eine FLEGT-Genehmigung vorliegt.
Am 20. Dezember 2005 nahm der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Union aus Ländern…
Im Rahmen dieses Systems beabsichtigt die Gemeinschaft, mit Ländern und regionalen Organisationen (FLEGT-Partnerländer) freiwillige Partnerschaftsabkommen zu…
Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.