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Folgende Änderungen der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Taureau de Camargue“ werden genehmigt: Ursprungsnachweis Nach Satz 2 wird der folgende Satz eingefügt: „Die Zuchtbetriebe (manades oder ganaderías), in denen die Tiere geboren und aufgezogen werden müssen, die für die Erzeugung von unter die Ursprungsbezeichnung fallendes Fleisch bestimmt sind, müssen eine Tauglichkeitserklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass sie in der Lage sind, der Spezifikation genügende Erzeugnisse zu erzeugen.“ Herstellungsverfahren Der Satz „Die Schlachtkörper dürfen nicht weniger als 100 kg (steuerliches Gewicht) wiegen und das Fleisch muss eine kräftig rote Farbe aufweisen“ erhält folgende Fassung: „Die Schlachtkörper dürfen nicht weniger als 100 kg (steuerliches Gewicht) wiegen, ausgenommen Färsen von 18 bis 30 Monaten, für die dieses Gewicht auf 85 kg festgesetzt ist. Das Fleisch muss eine kräftige rote Farbe aufweisen.“
Andere als die nach Absatz 2 Nr. 1 bis 4 bei der Feststellung des Schlachtgewichts nicht zu berücksichtigenden Teile dürfen vor der Feststellung des…
Ziel des Antrags ist die Änderung der Abschnitte Ursprungsnachweis und Herstellungsverfahren in der Spezifikation. Um die Rückverfolgbarkeit, die Kontrolle und…
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates „TAUREAU DE CAMARGUE“ Nr. EG: FR-PDO-105-0041/30.3.2006 g.U. (X) g.g.A. Diese Zusammenfassung enthält zu…
Die folgenden Änderungen der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Ternasco de Aragón“ (Spanien) werden genehmigt: Der Hinweis, dass das…
In der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Veau d’Aveyron et du Ségala“ werden folgende Änderungen genehmigt: Änderung eines Absatzes: anstatt :…
Der Antrag bezweckt eine Änderung der Spezifikation, um in der Beschreibung des Erzeugnisses die Gewichtsspanne der Schlachtkörper von „Ternasco de Aragón“ von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.