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Ziel des Antrags ist die Änderung der Abschnitte Ursprungsnachweis und Herstellungsverfahren in der Spezifikation. Um die Rückverfolgbarkeit, die Kontrolle und die Ursprungsbezeichnung zu verbessern, müssen die Züchter eine Tauglichkeitserklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass sie in der Lage sind, der Spezifikation genügende Erzeugnisse zu erzeugen. Was das Herstellungsverfahren betrifft, so hat sich gezeigt, dass die Färsen der unter die Ursprungsbezeichnung fallenden Rasse, die unter Einhaltung der betreffenden Spezifikation aufgezogen werden, das Gewicht von 100 kg nicht erreichen, wenngleich die Schlachtkörper der Spezifikation genügen und insofern als unter die Ursprungsbezeichnung fallend eingestuft werden. Daher muss anerkannt werden, dass das Schlachtkörpergewicht von Färsen im Alter von 18 bis 30 Monaten mindestens 85 kg betragen muss.
Ferkel müssen weniger als 35 kg wiegen.
Andere als die nach Absatz 2 Nr. 1 bis 4 bei der Feststellung des Schlachtgewichts nicht zu berücksichtigenden Teile dürfen vor der Feststellung des…
Für den Fall, dass bei Saatgut von Gräsern das Höchstgewicht einer Partie auf bis zu 25 Tonnen erhöht werden soll und dem Antragsteller durch die zuständige…
Folgende Änderungen der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Taureau de Camargue“ werden genehmigt: Ursprungsnachweis Nach Satz 2 wird der…
Der Antrag bezweckt eine Änderung der Spezifikation, um in der Beschreibung des Erzeugnisses die Gewichtsspanne der Schlachtkörper von „Ternasco de Aragón“ von…
Der Antrag bezweckt eine Änderung der Spezifikation hinsichtlich einer Anhebung des Höchstgewichts für die Schlachtkörper männlicher Kälber von 250 auf 270 kg…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.