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Gemäß Artikel 172 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007, mit der die Verordnung (EWG) Nr. 2931/79 des Rates ab 1. Januar 2008 aufgehoben wurde, gilt Folgendes: Bei der Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse, denen aufgrund von von der Gemeinschaft geschlossenen Abkommen bei der Einfuhr in ein Drittland eine besondere Behandlung zugute kommen kann, falls bestimmte Bedingungen eingehalten werden, stellen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf Antrag und nach angemessener Überprüfung ein Dokument aus, in dem die Einhaltung der Bedingungen bescheinigt wird. Gemäß der genannten Verordnung schreiben die Verordnung (EWG) Nr. 2968/79 der Kommission und die Verordnung (EWG) Nr. 1552/80 der Kommission vor, dass die Ausführer eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Käse der Begriffsbestimmung in der jeweiligen Verordnung entspricht, um freien und unbegrenzten Zugang zu den USA bzw. Australien zu haben.
Die Verordnung (EWG) Nr. 2248/85 der Kommission vom 25. Juli 1985 mit Durchführungsbestimmungen für die verwaltungsmäßige Unterstützung bei der im Rahmen der…
Gemäß Kapitel III Abschnitt 2 der Verordnung (EG) Nr. 1282/2006 der Kommission vom 17. August 2006 mit besonderen Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG)…
Die zuständigen Einfuhrbehörden der USA haben bestätigt, dass sie die Einstufung dieser Käse bei der Einfuhr durch Beschau und Laboranalyse von Proben…
Mit Artikel 201 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird die Verordnung (EWG) Nr. 386/90 des Rates vom 12. Februar 1990 über die Kontrolle…
Daher sind die Verordnung (EG) Nr. 376/2008 und die folgenden Verordnungen entsprechend zu ändern: — Verordnung (EG) Nr. 1439/95 der Kommission vom 26. Juni…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 351/2004 der Kommission vom 26. Februar 2004 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Milch und Milcherzeugnisse sind für alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.