Erwägungsgrund 4 32008R1096
Die Behörde kam in ihrem Gutachten vom 18. Juni 2008 nach einer Neubewertung der Exposition des Menschen zu dem Schluss, dass bei Masthühnern, Junghennen und Truthühnern für Elancoban G100, Elancoban 100, Elancogran 100, Elancoban G200 und Elancoban 200 eine Absetzfrist von einem Tag festgelegt werden kann.