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In der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden , der Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte wird von den Mitgliedstaaten gefordert, Daten über die Energieverbrauchsmengen zu liefern. Zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der in jenen Richtlinien aufgestellten Ziele werden detaillierte und aktualisierte Energiedaten benötigt, und es muss eine bessere Verknüpfung zwischen diesen Energiedaten und damit im Zusammenhang stehenden statistischen Daten, z. B. über Bevölkerung und Haushalte und Daten über den Verkehr, bestehen.
Die Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im…
Die Verfügbarkeit präziser und aktueller Energiedaten ist für die Ermittlung der Auswirkungen des Energieverbrauchs auf die Umwelt, insbesondere hinsichtlich…
Die Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die…
In der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie in drei Richtlinien, die Durchführungsbestimmungen gemäß Artikel 15 der genannten…
Außerdem wird in dem Beschluss Nr. 2179/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Überprüfung des Programms der…
Die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.