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Die Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt und die Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt sehen die Übermittlung quantitativer Energiedaten durch die Mitgliedstaaten vor. Zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der in jenen Richtlinien aufgestellten Ziele werden detaillierte und aktualisierte Energiedaten benötigt.
In der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden , der Richtlinie…
Die Verfügbarkeit präziser und aktueller Energiedaten ist für die Ermittlung der Auswirkungen des Energieverbrauchs auf die Umwelt, insbesondere hinsichtlich…
Die Einrichtung eines frei verfügbaren Energieprognosemodells, wie dies in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2006 zum Thema „Eine…
In der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie in drei Richtlinien, die Durchführungsbestimmungen gemäß Artikel 15 der genannten…
Um eine mehrfache obligatorische Berichterstattung der Mitgliedstaaten über die verschiedenen Produktkategorien zu vermeiden, sollte die Verordnung (EG) Nr.…
Die Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.