Verordnung (EG) Nr. 1109/2008 der Kommission vom 6. November 2008 zur einhundertsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Die Kommission wird den betreffenden Personen die Gründe mitteilen, auf denen diese Verordnung beruht, ihnen Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen und diese Verordnung anhand ihrer Bemerkungen und etwaiger zusätzlicher Angaben überprüfen —
Erwägungsgrund 5 32008R1109
Erwägungsgrund 5 32008R1109Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen