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Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag Frankreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Bœuf de Bazas“ und der Antrag Finnlands auf Eintragung der Bezeichnung „Kainuun rönttönen“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der Antrag Frankreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Banon“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und in Anwendung des…
Der Antrag Frankreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Farine de blé noir de Bretagne“ oder „Farine de blé noir de Bretagne — Gwinizh du Breizh“ wurde gemäß…
Der Antrag Frankreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Agneau du Périgord“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im…
Der Antrag Frankreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Maine-Anjou“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und unter…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag Italiens auf Eintragung der…
Der Antrag Frankreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Farine de Petit Épeautre de Haute Provence“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.