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Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2009. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG Allgemeine Finanzierungsübersicht für das Umstrukturierungsprogramm gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 (in 1 000 EUR) Mitgliedstaat: Datum der Mitteilung: Geänderte Übersicht: Ja/Nein Falls ja, Nummer: Haushaltsjahr Maßnahmen Verordnung (EG) Nr. 637/2008 Jahr 1 (2010) Jahr 2 (2011) Jahr 3 (2012) Jahr 4 (2013) Insgesamt Abbau Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a Investitionen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b Qualitätsregelungen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c Information und Absatzförderung Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d Lohnunternehmen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe e Insgesamt
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