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Es sollten Bestimmungen über die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Kontrolle der Ausgaben festgelegt werden, insbesondere hinsichtlich der Zeitplanung und Art der Vor-Ort-Kontrollen des Abbaus der Anlagen und von Investitionsmaßnahmen. Zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft sind außerdem besondere Vorschriften über die Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Beträge und über Sanktionen erforderlich. Zu diesem Zweck sollten die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik und die Verordnung (EG) Nr. 796/2004 vom 21. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, zur Modulation und zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe anwendbar sein.
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik erlassen…
Für die Einzelheiten der finanziellen Verwaltung gelten die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die…
Die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit…
So wurde für den Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates eine allgemeine…
Es sollten auch geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern; die erforderlichen Schritte sollten eingeleitet werden, um…
Es sollten auch geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern; die notwendigen Schritte sollten eingeleitet werden, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.