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Gemäß Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 40/2008 können die Fangmöglichkeiten für Wittling in den ICES-Gebieten IIIa und IV sowie in den EG-Gewässern des ICES-Gebiets IIa und für Schellfisch im ICES-Gebiet IIIa und in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIIb, IIIc und IIId sowie im ICES-Gebiet IV und in den EG-Gewässern des ICES-Gebiets IIa von der Kommission als Folge der Überprüfung der Fangmöglichkeiten für Stintdorsch im Einklang mit Artikel 5 Absatz 5 der genannten Verordnung zwecks Berücksichtigung der industriellen Beifänge dieser Bestände in der Stintdorschfischerei überprüft werden.
Als Folge der Überprüfung der Stintdorschbestände im Einklang mit Absatz 5 können die Fangmöglichkeiten für Wittling in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete IIa,…
Gemäß Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 können die zulässigen Fangmengen für Wittling in den ICES-Gebieten IIIa und IV sowie in den…
Als Folge der Überprüfung der Stintdorschbestände im Einklang mit Absatz 5 können die zulässigen Fangmengen für Wittling in den ICES-Gebieten IIIa und IV sowie…
Da nun die endgültigen zulässigen Fangmengen für Stintdorsch im ICES-Gebiet IIIa und in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV festgelegt werden, sollten…
Gemäß Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 können die Fangbeschränkungen für Stintdorsch in den ICES-Gebieten IIa (EG-Gewässer), IIIa und IV…
Nach neuen wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.