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Der Gerichtshof entschied am 3. September 2008 , die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates für nichtig zu erklären, soweit sie Yassin Abdullah Kadi und die Al-Barakaat International Foundation betrifft. Gleichzeitig ordnete der Gerichtshof an, die Wirkungen der Verordnung (EG) Nr. 881/2002, soweit sie Herrn Kadi und die Al-Barakaat International Foundation betrifft, für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten ab dem Tag der Verkündung des Urteils aufrechtzuerhalten. Dieser Zeitraum wurde gewährt, um eine Heilung der festgestellten Verstöße zu ermöglichen.
Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 3. September 2008 in den verbundenen Rechtssachen C-402/05 P und C-415/05 P, Urteil des…
Am 29. September 2010 erklärte das Gericht der Europäischen Union die Verordnung (EG) Nr. 881/2002, soweit sie Herrn Abdrabbah, Herrn Al-Faqih und Herrn Nasuf…
Das Gericht erster Instanz hat die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 am 11. Juni 2009 für nichtig erklärt, soweit sie Herrn Omar Mohammed Othman betrifft.
Angesichts des präventiven Charakters und der Ziele des Einfrierens von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen nach der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sowie der…
Durch Urteil vom 24. November 2010 in der Rechtssache C-40/10 hat der Gerichtshof Artikel 2 sowie die Artikel 4 bis 18 der Verordnung (EU, Euratom) Nr.…
Angesichts des präventiven Charakters und der Ziele, die durch das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 881/2002…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.