Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender sollten ihre Einstufungen von Stoffen oder Gemischen, die sie in Verkehr bringen, neu bewerten, wenn ihnen bekannt wird, dass neue geeignete und zuverlässige wissenschaftliche oder technische Informationen vorliegen, die sich auf die Einstufungen auswirken können, oder wenn sie die Zusammensetzung ihrer Gemische ändern, damit die Einstufung auf aktuellen Informationen basiert, es sei denn, es gibt genügend Anhaltspunkte dafür, dass sich die Einstufung nicht ändern würde. Die Lieferanten sollten die Kennzeichnungsetiketten entsprechend aktualisieren.
Die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender ergreifen alle verfügbaren angemessenen Maßnahmen, um sich über neue wissenschaftliche oder technische…
Bei der Bewertung der verfügbaren Informationen zu Einstufungszwecken beziehen sich die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender auf die Formen oder…
Der Lieferant sorgt dafür, dass das Kennzeichnungsetikett bei jeder Änderung der Einstufung oder Kennzeichnung des Stoffes oder Gemisches unverzüglich…
Hersteller und Importeure können einen Stoff abweichend von der bereits in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommenen Einstufung einstufen,…
Damit sichergestellt ist, dass die Verbraucher über die Gefahren informiert werden, sollten die Lieferanten von Stoffen und Gemischen sicherstellen, dass diese…
Ein Hersteller, ein Importeur oder ein nachgeschalteter Anwender eines Stoffes oder Gemisches sollte zwar nicht dazu verpflichtet werden, für die Zwecke der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.