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Viele der den Unternehmen durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 auferlegten Verpflichtungen gelangen erst durch eine Einstufung zur Geltung; die vorliegende Verordnung sollte den Anwendungsbereich und die Wirkung der genannten Verordnung mit Ausnahme der Bestimmungen über Sicherheitsdatenblätter dennoch nicht verändern. Um dies zu gewährleisten, sollte die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 entsprechend geändert werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung wie folgt geändert:
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 474/2006 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 1299/2007 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 1146/2007 ist daher entsprechend zu ändern.
Für die in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommenen Informationen sollte ein gleiches Maß an Zugänglichkeit und Schutz gelten, wie es im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.