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Nach den bisherigen Erfahrungen ist ein Mindestsatz von 10 % für Verschlusskontrollen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend.
Bei vorsätzlichen Verstößen beträgt der Kürzungssatz mindestens 15 Prozent.
Die Zahl der Warenkontrollen sollte zu der Zahl der jährlichen Ausfuhranmeldungen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass…
Daher erscheint es zweckmäßig, den Mindestnormalsatz von derzeit 15 % während eines Zeitraums beizubehalten, der Rechtssicherheit gewährleistet und eine weitere…
Im Rahmen der Umsetzung der Bestimmungen von Absatz 2 erlassen die Mitgliedstaaten geeignete Vorschriften zur Verhütung von Betrug und Missbrauch. Diesbezüglich…
Die Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, a) den Kontrollsatz von 5 % je Erzeugnissektor durch einen Satz von 5 % für alle Erzeugnissektoren zu ersetzen;…
Die Zahl der von den Ausgangszollstellen durchzuführenden Substitutionskontrollen und besonderen Substitutionskontrollen sollte zur Zahl der pro Jahr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.