Erwägungsgrund 38 32018R0848
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit, Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung und die Anpassung an technische Entwicklungen sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte in Bezug auf die Festlegung bestimmter Vorschriften für die Erzeugung und Vermarktung von ökologischem/biologischem heterogenem Material besonderer Gattungen oder Arten zu erlassen.