Erwägungsgrund 11 32008R1332
Ein Lebensmittelenzym, das in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel fällt, sollte nach der genannten Verordnung sowie nach der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.