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Folgende Rechtsakte werden aufgehoben:
Richtlinie des Rates vom 23. Oktober 1962 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen,
Richtlinie 65/66/EWG,
Richtlinie 78/663/EWG,
Richtlinie 78/664/EWG,
Richtlinie 81/712/EWG,
Richtlinie 89/107/EWG,
Richtlinie 94/35/EG,
Richtlinie 94/36/EG,
Richtlinie 95/2/EG,
Entscheidung 292/97/EG,
Entscheidung 2002/247/EG.
Bezugnahmen auf die aufgehobenen Rechtsakte gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
Die Richtlinie 88/388/EWG, der Beschluss 88/389/EWG und die Richtlinie 91/71/EWG werden mit Wirkung vom 20. Januar 2011 aufgehoben.
Für die Richtlinie 76/464/EWG gelten folgende Übergangsbestimmungen:
Die Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG werden aufgehoben.Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie…
Die Richtlinie 73/361/EWG wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie 73/361/EWG gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
Die Richtlinien 2001/22/EG, 2004/16/EG und 2005/10/EG werden hiermit aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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