Erwägungsgrund 4 32008R1336
Die Analyse der Frage, wie sich die Ersetzung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG sowie die Einführung der GHS-Kriterien auswirken könnten, ergab, dass der Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 beibehalten werden sollte, indem man die darin enthaltenen Verweise auf jene Richtlinien entsprechend anpasst.