Erwägungsgrund 2 32008R0015
Im Interesse einer Erleichterung des Handels sollte der gemeinschaftliche Sortenschutz leicht zugänglich gemacht werden. Deshalb sollten die Voraussetzungen, die zur Stellung des Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz berechtigen, vereinfacht und ein einziges Antragssystem für alle Antragsteller eingeführt werden.