Erwägungsgrund 1 32008R0158
Die von Deutschland eingereichten Anträge auf Eintragung der Bezeichnungen „Salate von der Insel Reichenau“, „Gurken von der Insel Reichenau“, „Feldsalat von der Insel Reichenau“ und „Tomaten von der Insel Reichenau“ wurden gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.