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Die von Deutschland eingereichten Anträge auf Eintragung der Bezeichnungen „Salate von der Insel Reichenau“, „Gurken von der Insel Reichenau“, „Feldsalat von der Insel Reichenau“ und „Tomaten von der Insel Reichenau“ wurden gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Salzwedeler Baumkuchen (g.g.A.)“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Schrobenhausener Spargel“ oder „Spargel aus dem Schrobenhausener Land“ oder „Spargel aus dem Anbaugebiet…
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Hopfen aus der Hallertau“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17…
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Dresdner Christstollen/Dresdner Stollen/Dresdner Weihnachtsstollen“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2…
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Lüneburger Heidekartoffeln“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag Frankreichs auf Eintragung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.