Gesetze
Gesetz wird geladen …
Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail (ANSES) mit seinen Laboratorien für Tiergesundheit und Equidenkrankheiten mit Sitz in Frankreich wird hiermit für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2023 als EU-Referenzlaboratorium für Krankheiten von Equiden mit Ausnahme der Pferdepest benannt.
Die Funktionen und Aufgaben des in Absatz 1 genannten EU-Referenzlaboratoriums sowie die Verfahren für seine Zusammenarbeit mit den Laboratorien, die in den Mitgliedstaaten mit der Diagnose von ansteckenden Krankheiten von Equiden betraut sind, werden im Anhang dieser Verordnung beschrieben.
Zusammenarbeit innerhalb ihres Aufgabenbereichs mit Laboratorien in Drittländern und mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der…
Gemäß Artikel 19 Ziffer iv der Richtlinie 90/426/EWG kann die Kommission ein Referenzlaboratorium der Gemeinschaft für eine oder mehrere der in Anhang A der…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 legt die allgemeinen Aufgaben, Pflichten und Anforderungen fest, die die Gemeinschaftsreferenzlaboratorien im Bereich Lebens-…
Im Rahmen eines Auswahlverfahrens wurde das Laboratorium „Agence Française de Sécurité Sanitaire des Aliments“ (AFSSA) mit seinen Forschungslaboratorien für…
In Anhang VII Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wird die folgende Nummer 14 angefügt: „14. Gemeinschaftsreferenzlaboratorium für Krankheiten von…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.