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Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 legt die allgemeinen Aufgaben, Pflichten und Anforderungen fest, die die Gemeinschaftsreferenzlaboratorien im Bereich Lebens- und Futtermittel sowie Tiergesundheit erfüllen müssen. Die Gemeinschaftsreferenzlaboratorien im Bereich Tiergesundheit und lebende Tiere sind in Anhang VII Kapitel II der Verordnung aufgeführt. Das mit der vorliegenden Verordnung benannte Gemeinschaftsreferenzlaboratorium für Krankheiten von Equiden mit Ausnahme der Pferdepest sollte in dieses Verzeichnis aufgenommen werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 legt die allgemeinen Aufgaben, Pflichten und Anforderungen fest, die die Gemeinschaftsreferenzlaboratorien für Lebens- und…
Gemäß Artikel 19 Ziffer iv der Richtlinie 90/426/EWG kann die Kommission ein Referenzlaboratorium der Gemeinschaft für eine oder mehrere der in Anhang A der…
Die Richtlinie 2006/88/EG enthält die Gesundheits- und Hygienevorschriften für das Inverkehrbringen sowie die Einfuhr in die Gemeinschaft und die Durchfuhr…
Die Funktionen und Aufgaben des in Absatz 1 genannten EU-Referenzlaboratoriums sowie die Verfahren für seine Zusammenarbeit mit den Laboratorien, die in den…
Zusätzlich zu den allgemeinen Funktionen und Aufgaben gemäß Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sollten bestimmte spezifische Pflichten und…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 776/2006 vom 23. Mai 2006 zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.