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Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 legt die allgemeinen Aufgaben, Pflichten und Anforderungen fest, die die Gemeinschaftsreferenzlaboratorien in Bezug auf Lebens- und Futtermittel, Tiergesundheit und lebende Tiere erfüllen müssen. Die Gemeinschaftsreferenzlaboratorien für Lebensmittel und Futtermittel sind in Anhang VII Teil I der genannten Verordnung verzeichnet, die für Tiergesundheit und lebende Tiere in Anhang VII Teil II.
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 legt die allgemeinen Aufgaben, Pflichten und Anforderungen fest, die die Gemeinschaftsreferenzlaboratorien für Lebens- und…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 legt die allgemeinen Aufgaben, Pflichten und Anforderungen fest, die die EU-Referenzlaboratorien für Lebensmittel und…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 legt die allgemeinen Aufgaben, Pflichten und Anforderungen fest, die die Gemeinschaftsreferenzlaboratorien im Bereich Lebens-…
In der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sind die allgemeinen Funktionen und Aufgaben festgelegt, die die EU-Referenzlaboratorien für Lebensmittel und Futtermittel…
Des Weiteren können gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 zusätzlich zu den in der Verordnung vorgesehenen allgemeinen Funktionen und Aufgaben der…
Zusätzlich zu den allgemeinen Funktionen und Aufgaben der EU-Referenzlaboratorien im Bereich Tiergesundheit gemäß Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.