Art. 2 32008R0232VERORDNUNG (EG) Nr. 232/2008 DER KOMMISSION vom 14. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 382/2005 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1786/2003 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. April 2008.
Art. 2 32008R1064VERORDNUNG (EG) Nr. 1064/2008 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 957/2008 zur Abweichung für den Kontingentszeitraum 2008/09 von der Verordnung (EG) Nr. 616/2007 zur Eröffnung und Verwaltung von gemeinschaftlichen Zollkontingenten für Geflügelfleisch mit Ursprung in Brasilien, Thailand und sonstigen Drittländern
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. November 2008.
Art. 2 32008R0740VERORDNUNG (EG) Nr. 740/2008 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 hinsichtlich der bei der Ausfuhr von Abfällen in bestimmte Staaten anzuwendenden Verfahren (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am vierzehnten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Datum des Inkrafttretens.
Art. 2 32008R0572VERORDNUNG (EG) Nr. 572/2008 DER KOMMISSION vom 19. Juni 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1238/95 hinsichtlich der Höhe und der Zahlungsweise der Jahresgebühr und der Gebühren für technische Prüfungen, die an das Gemeinschaftliche Sortenamt zu entrichten sind
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2009.
Art. 2 32008R1116VERORDNUNG (EG) Nr. 1116/2008 DER KOMMISSION vom 11. November 2008 zur Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Bœuf de Bazas (g.g.A.), Kainuun rönttönen (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32008R0011VERORDNUNG (EG) Nr. 11/2008 DER KOMMISSION vom 8. Januar 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) im Hinblick auf die Übermittlung der Zeitreihen für die neue regionale Gliederung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.