Erwägungsgrund 2 32008R0228
Bulgarien und Rumänien wenden die Abgabenregelung im Zwölfmonatszeitraum 2007/08 zum ersten Mal an. Um die Anwendung des neuen Systems zu vereinfachen, sollte diesen Mitgliedstaaten gestattet werden, die Intensität der Kontrollen bei Lieferungen während einer Übergangszeit von einem Jahr zu verringern.