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Die Bestimmungen über die Prüfung der von der EIB verwalteten EEF-Mittel durch den Rechnungshof sollten der in Artikel 248 Absatz 4 des Vertrags vorgesehenen Dreiervereinbarung zwischen Rechnungshof, EIB und Kommission Rechnung tragen.
Die gemäß dem vorliegenden Teil von der EIB verwalteten und aus Mitteln des EEF finanzierten Maßnahmen unterliegen den Prüfungs- und Entlastungsverfahren, die…
Es sollten die Bedingungen festgelegt werden, unter denen der Rechnungshof seine Befugnisse in Bezug auf den EEF ausübt.
Die EIB-Finanzierungen sollten im Einklang mit den üblichen Kriterien und Verfahren der EIB, wozu auch geeignete Kontrollmaßnahmen gehören, und mit den…
Unbeschadet der Absätze 1, 2 und 3 müssen Kooperationsabkommen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen, Verträge, Zuschussvereinbarungen und…
Die EIB-Finanzierungen sollten weiterhin gemäß den Vorschriften und Verfahren der EIB, wozu auch geeignete Kontrollmaßnahmen gehören, und im Einklang mit den…
Unbeschadet der Absätze 1, 2 und 3 müssen Übertragungsvereinbarungen mit Drittstaaten, Verträge und Beschlüsse zur Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.