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Damit der Trockenfuttersektor weiterhin ordnungsgemäß funktionieren kann und im Interesse der Klarheit und der Rationalisierung sind diese Bedingungen und Pflichten in der Verordnung (EG) Nr. 382/2005 festzulegen.
Artikel 86 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 sieht eine Verarbeitungsbeihilfe für Erzeugnisse des Trockenfuttersektors vor, die Unternehmen gewährt…
Die Verordnung (EG) Nr. 382/2005 ist entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 382/2005 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 382/2005 ist daher entsprechend zu ändern.
Mit der Richtlinie 95/69/EG des Rates wurden die Bedingungen und Einzelheiten für bestimmte Kategorien von Betrieben und zwischengeschalteten Personen des…
Die Verordnung (EG) Nr. 382/2005 ist entsprechend zu ändern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.