Art. 1 32008R0237
Die gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 eingeleitete teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von festen Düngemitteln mit einem Ammoniumnitratgehalt von mehr als 80 GHT mit Ursprung in der Ukraine, die unter den KN-Codes 31023090 , 31024090 , ex31022900 , ex31026000 , ex31029000 , ex31051000 , ex31052010 , ex31055100 , ex31055900 und ex31059091 eingereiht werden, wird ohne Änderung der geltenden Antidumpingmaßnahmen eingestellt.Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.