Verordnung (EG) Nr. 241/2008 des Rates vom 17. März 2008 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss festgelegt werden —
Erwägungsgrund 4 32008R0241
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