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Seit dem 1. Januar 2006 wird von den Mitgliedstaaten verlangt, Anmeldungen staatlicher Beihilfen elektronisch zu übermitteln. Die Web-Anwendung Interaktive Anmeldung staatlicher Beihilfen (State Aid Notification Interactive, „SANI“) ist nun voll funktionsfähig und hat die Verfahren effizienter gemacht. Ihre Nutzung für die Übermittlung von Anmeldungen staatlicher Beihilfen an die Kommission sollte daher ab dem 1. Juli 2008 für die Mitgliedstaaten verbindlich gemacht werden.
Um die Übermittlung von Anmeldungen staatlicher Beihilfen durch die Mitgliedstaaten, wie auch ihre Beurteilung durch die Kommission, zu erleichtern und zu…
Um die Transparenz der staatlichen Beihilfen in der Gemeinschaft zu erhöhen, sollte von den Mitgliedstaaten verlangt werden, bei jeder Beihilfe, die einem…
Seit dem 1. Januar 2006 wird von den Mitgliedstaaten ferner verlangt, alle Schreiben im Zusammenhang mit einer Anmeldung elektronisch zu übermitteln. Das von…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften…
Um den Mitgliedstaaten die Anmeldung staatlicher Beihilfen sowie die Überprüfung dieser Beihilfen durch die Kommission zu erleichtern, ist es wünschenswert, ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.