Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die Transparenz der staatlichen Beihilfen in der Gemeinschaft zu erhöhen, sollte von den Mitgliedstaaten verlangt werden, bei jeder Beihilfe, die einem Endbegünstigten gewährt wird — mit Ausnahme von Beihilfen, die im Wege steuerlicher Maßnahmen gewährt werden —, die Identifikationsnummer für staatliche Beihilfen anzugeben, die die betreffende Beihilferegelung von der Kommission erhalten hat. Aus diesem Grund muss auch das Anmeldeformular geändert und um die Verpflichtung ergänzt werden, den vollständigen Wortlaut der von der Kommission genehmigten endgültigen Beihilferegelungen im Internet zu veröffentlichen.
Die Mitgliedstaaten geben bei jeder Beihilfe, die einem Endbegünstigten gewährt wird, die Identifikationsnummer für staatliche Beihilfen an, die die betreffende…
Um den Mitgliedstaaten die Anmeldung staatlicher Beihilfen sowie die Überprüfung dieser Beihilfen durch die Kommission zu erleichtern, ist es wünschenswert, ein…
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Transparenz bei der Gewährung von Beihilfen in der Gemeinschaft zu erhöhen, muss auch das in Artikel 4 Absatz 2 der…
Um die Übermittlung von Anmeldungen staatlicher Beihilfen durch die Mitgliedstaaten, wie auch ihre Beurteilung durch die Kommission, zu erleichtern und zu…
Im Standard-Anmeldeformular sowie im Meldebogen und in den Ergänzungsbögen sollten sämtliche Leitlinien und Gemeinschaftsrahmen im Bereich staatlicher Beihilfen…
Nachdem die Kommission neue Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung für die Jahre 2007—2013 erlassen hat, müssen bestimmte Teile des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.