Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 wird wie folgt geändert:
Artikel 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 12 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Artikel 14 erhält folgende Fassung: Durchführungsmaßnahmen
Artikel 15 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 24 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Artikel 26 erhält folgende Fassung: Durchführungsmaßnahmen
Artikel 32 Absatz 5 erhält folgende Fassung: „Die Durchführungsbestimmungen zu diesem Artikel und zum Anhang können nach dem in Artikel 35 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren beschlossen werden. Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung, die eine Änderung des Anhangs betreffen, werden nach dem in Artikel 35 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.“
Artikel 35 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 47 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.