Erwägungsgrund 5 32008R0309
Im Rahmen dieser Einigung ist Italien der Auffassung, dass die vom Vereinigten Königreich bereitgestellten Informationen ausreichend waren, und hat somit den Einspruch zurückgezogen.
Im Rahmen dieser Einigung ist Italien der Auffassung, dass die vom Vereinigten Königreich bereitgestellten Informationen ausreichend waren, und hat somit den Einspruch zurückgezogen.