Verordnung (EG) Nr. 324/2008 der Kommission vom 9. April 2008 zur Festlegung geänderter Verfahren für die Durchführung von Kommissionsinspektionen zur Gefahrenabwehr in der Schifffahrt (Text von Bedeutung für den EWR)
Sicherheitsempfindliche Angaben im Zusammenhang mit den Inspektionen sollten vertraulich behandelt werden.
Erwägungsgrund 6 32008R0324Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen