Erwägungsgrund 1 32008R0635VERORDNUNG (EG) Nr. 635/2008 DER KOMMISSION vom 3. Juli 2008 zur Anpassung der Polen in der Ostsee (Untergebiete 25—32, EG-Gewässer) für den Zeitraum 2008—2011 zuzuteilenden Fangquoten für Dorsch gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/2008 des Rates
Infolge einzelstaatlicher Untersuchungen im Jahr 2007 hat Polen der Kommission mitgeteilt, dass das Land die ihm zugeteilten Fangquoten für Dorsch in der Ostsee…
Erwägungsgrund 2 32008R0338Laut der Verordnung (EG) Nr. 804/2007 der Kommission galt die Fangquote für Dorsch in der Ostsee (Untergebiete 25—32, EG-Gewässer), die Polen für das Jahr 2007…
Art. 2 32008R0338Abweichend von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 werden in den Jahren 2008 bis 2011 die Polen zuzuteilenden Quoten für Dorsch (Gadus morhua) in der…
Erwägungsgrund 3 32008R0338Aufgrund der ihr vorliegenden Informationen schätzte die Kommission im Juli 2007, dass die von polnischen Schiffen aus dem Dorschbestand in der östlichen Ostsee…
Erwägungsgrund 10 32008R0338Die Mengen Dorsch, die Polen 2007 zu viel gefischt hat, sollten deswegen über einen Zeitraum von vier Jahren hinweg von der Quote Polens so abgezogen werden,…