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Ermäßigungen nach dieser Verordnung sollten auf der Grundlage einer Erklärung der Rechtsperson, die die Ermäßigung beanspruchen kann, gewährt werden. Um der Erteilung falscher Auskünfte entgegenzuwirken, sollte durch die Agentur ein Verwaltungsentgelt und durch die Mitgliedstaaten gegebenenfalls ein Bußgeld in abschreckender Höhe erhoben werden.
Wenn eine natürliche oder juristische Person, die eine Ermäßigung oder einen Gebührenverzicht beanspruchen kann, diesen Anspruch nicht belegen kann, erhebt die…
Kann eine natürliche oder juristische Person, die einen Anspruch auf Ermäßigung geltend macht, diesen Anspruch nicht belegen, erhebt die Agentur die Gebühr in…
Die Agentur erstattet die gemäß Absatz 1 erhobene Gebühr, wenn der Direktor der Agentur nach Artikel 93 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eine…
Die Agentur erhebt für Anträge nach Artikel 10 Buchstabe a Ziffer xi der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eine Gebühr gemäß den Absätzen 2, 3 und 4 dieses…
Ein Teil der von der Agentur erhobenen Gebühren und Entgelte sollte an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten abgetreten werden, um sie für die Tätigkeit…
1. Erteilt ein Unternehmer die von der Kommission gemäß Artikel 11 oder 13 verlangten Auskünfte nicht innerhalb der festgesetzten Frist oder erteilt er…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.