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Bei Struktur und Höhe der Gebühren sollten die Arbeiten berücksichtigt werden, die die Agentur und die zuständigen Behörden aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 durchzuführen haben; die Gebühren sollten so angesetzt werden, dass die aus ihnen erzielten Einnahmen in Verbindung mit anderen Einnahmequellen der Agentur nach Artikel 96 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ausreichen, um die Kosten für die erbrachten Dienstleistungen zu decken. Bei der Festsetzung der Registrierungsgebühren sollte ebenfalls berücksichtigt werden, welche Arbeiten nach Titel VI der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gegebenenfalls durchgeführt werden.
Bei Struktur und Höhe der Gebühren nach Absatz 1 werden die Arbeiten berücksichtigt, die die Agentur und die zuständige Behörde aufgrund dieser Verordnung…
Die Agentur erhebt für Anträge nach Artikel 10 Buchstabe a Ziffer xi der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eine Gebühr gemäß den Absätzen 2, 3 und 4 dieses…
Im Falle einer gemeinsamen Einreichung erhebt die Agentur von jedem Registranten eine ermäßigte Gebühr gemäß Anhang I. Legt ein Registrant jedoch einen Teil der…
Bei der Festlegung der Beträge zur Vergütung der Arbeit, die Experten oder kooptierte Ausschussmitglieder nach Artikel 87 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr.…
Im Falle einer gemeinsamen Einreichung erhebt die Agentur von jedem Registranten eine ermäßigte Gebühr gemäß Anhang II. Legt ein Registrant jedoch einen Teil…
Die Fristen für die Zahlung der aufgrund dieser Verordnung erhobenen Gebühren und Entgelte sollten unter Berücksichtigung der Fristen für die Verfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.