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Somit existiert eine wissenschaftliche Grundlage für die Überprüfung der Altersgrenze für das Entfernen bestimmter spezifizierter Risikomaterialien bei Rindern, vor allem hinsichtlich der Wirbelsäule. Angesichts der Entwicklung der Infektiosität im Zentralnervensystem während der Inkubationszeit, der Altersstruktur von Rindern mit positivem BSE-Befund und der geringeren Exposition von nach dem 1. Januar 2001 geborenen Rindern kann die Altersgrenze für das Entfernen der Wirbelsäule einschließlich der Spinalganglien von Rindern als spezifiziertes Risikomaterial von 24 Monaten auf 30 Monate erhöht werden. Dementsprechend ist die Definition des Begriffs „spezifizierte Risikomaterialien“ in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zu ändern.
Spezifizierte Risikomaterialien sind gemäß Anhang V der vorliegenden Verordnung und der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 zu entfernen und zu beseitigen. Ihre…
Somit existiert eine wissenschaftliche Grundlage für die Überprüfung der Altersgrenze für das Entfernen bestimmter SRM bei Rindern, vor allem hinsichtlich der…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 gilt die Wirbelsäule von über 24 Monate alten Rindern als spezifiziertes Risikomaterial. Für das Vereinigte Königreich…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 gilt die Wirbelsäule von mehr als 12 Monate alten Rindern als spezifisches Risikomaterial. Für Portugal gilt eine…
Anhang XI wird wie folgt geändert: 1. In Anhang XI Teil A erhalten die Nummern 1 und 2 folgende Fassung: „1. a) Folgende Gewebe gelten als spezifizierte…
Der WLA hielt es für äußerst unwahrscheinlich, dass das Zentralnervensystem von Rindern unter 30 Monaten messbar infiziert sein könnte, selbst bei Tieren, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.