Erwägungsgrund 1 32004R1993
Die Entscheidung 2001/376/EG der Kommission vom 18. April 2001 mit wegen des Auftretens der spongiformen Rinderenzephalopathie in Portugal notwendigen Maßnahmen und zur Einführung einer geburtsdatengestützten Ausfuhrregelung verbietet die Versendung lebender Rinder und bestimmter Rindererzeugnisse aus Portugal. Mit dieser Entscheidung wurde die Entscheidung 98/653/EG der Kommission ersetzt und aufgehoben, die wegen der damaligen hohen BSE-Inzidenzrate und dem Mangel an adäquaten Maßnahmen gegen diese Seuche in Portugal getroffen worden war.