Erwägungsgrund 3 32008R0365
In der Entschließung des Rates vom 17. Juni 1999 zur Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen wird auf die Notwendigkeit eines umfassenden und vergleichbaren Datensatzes über die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen verwiesen. Darüber hinaus sollte der Europäische Aktionsplan der Kommission für die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen, der sich auf die aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen konzentriert, entsprechend begleitet werden. Deshalb sollten diese Informationen mit dem Ad-hoc-Modul 2011 gesammelt werden.