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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1372/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, ist die Übermittlung der Variablen „Lohn für die Haupttätigkeit“ obligatorisch. Daher sollte die Kodierung der Variablen geändert werden.
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 577/98 sind Durchführungsmaßnahmen erforderlich, um die für die Datenübermittlung zu verwendende Kodierung der…
In der Verordnung (EG) Nr. 430/2005 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über…
Die Verordnung (EG) Nr. 1299/2007 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 3199/93 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 3199/93 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 474/2006 ist daher entsprechend zu ändern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.