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In der Verordnung (EG) Nr. 430/2005 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft im Hinblick auf die ab 2006 für die Datenübermittlung zu verwendende Kodierung und die Nutzung einer Teilstichprobe für die Datenerhebung zu Strukturvariablen ist die ab 2006 für die Datenübermittlung zu verwendende Kodierung festgelegt. Es ist jedoch erforderlich, das Kodierungsschema ab 2009 zu ändern, damit die Änderungen zu zwei Variablen („Fach, in dem der höchste Grad der allgemeinen oder beruflichen Bildung erreicht wurde“ und „Monatlicher Verdienst aus der Haupttätigkeit“) berücksichtigt, die Übertragungsspalten entsprechend angepasst und einige Filterfehler und Auslassungen bei anderen Variablen korrigiert werden können. Die Verordnung (EG) Nr. 430/2005 der Kommission sollte daher mit Wirkung vom 1. Januar 2009 aufgehoben werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 577/98 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission vom 25. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98…
Die Verordnung (EG) Nr. 430/2005 der Kommission vom 15. März 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1372/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, ist die Übermittlung der…
Die Verordnung (EG) Nr. 546/2007 der Kommission ist daher mit Wirkung vom 19. November 2007 aufzuheben —
Die Verordnung (EG) Nr. 430/2005 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2009 aufgehoben.
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 577/98 sind Durchführungsmaßnahmen erforderlich, um die für die Datenübermittlung zu verwendende Kodierung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.