Art. 82 32008R0040
Haie
Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, um die fischereiliche Sterblichkeit beim Fang von Makrelenhai im Nordatlantik zu reduzieren.
Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, um die fischereiliche Sterblichkeit beim Fang von Makrelenhai im Nordatlantik zu reduzieren.