Art. 81 32008R0040
Festlegung eines Schongebiets/einer Schonzeit für die Schwertfisch-Fischerei im Mittelmeer
Im Hinblick auf den Schutz von Schwertfisch, insbesondere der kleinen Exemplare, ist die Schwertfisch-Fischerei im Mittelmeer im Zeitraum vom 15. Oktober bis zum 15. November 2008 verboten.