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Zur Anpassung der Aufwandsbeschränkungen für Scholle und Seezunge gemäß der Verordnung (EG) Nr. 676/2007 sollten alternative Regelungen eingeführt werden, um den Fischereiaufwand gemäß Artikel 9 Absatz 2 jener Verordnung im Einklang mit den TAC zu steuern.
Zur Anpassung der Aufwandsbeschränkungen für Scholle und Seezunge gemäß der Verordnung (EG) Nr. 676/2007 sollten alternative Regelungen eingeführt werden, um…
Zur Anpassung der Aufwandsbeschränkungen für Seezunge gemäß der Verordnung (EG) Nr. 509/2007 sollten alternative Regelungen eingeführt werden, um den…
Zur Anpassung der Aufwandsbeschränkungen für Seezunge gemäß der Verordnung (EG) Nr. 509/2007 sollten alternative Regelungen eingeführt werden, um den…
Zur Anpassung der Aufwandsbeschränkungen für Kabeljau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 423/2004 werden alternative Regelungen vorgeschlagen, um gemäß Artikel 8…
Zur Anpassung der Aufwandsbeschränkungen für Kabeljau nach der Verordnung (EG) Nr. 423/2004 werden alternative Regelungen vorgeschlagen, um den Fischereiaufwand…
Zur Anpassung der Aufwandsbeschränkungen für Kabeljau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 423/2004 werden alternative Regelungen aufrechterhalten, um den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.